Indien: Staatsgewalt für Scharlatane

Original: http://www.indian-skeptic.org/serviam/prem_ger.htm

Aus Freiburg erfuhren wir von einem Fall skandalöser staatlicher Repression gegen aufklärerische Demonstranten in Indien. Im folgenden dokumentieren wir dazu auszugsweise die Übersetzung eines Protestbriefes der Bunten Liste Freiburg an die Regierung des indischen Bundesstaates Andhra Pradesh.

Ergänzend teilen wir aus einem weiteren Schreiben der BLF mit, daß sich der Ruf des in dem Bericht genannten Sektenführers Satya Sai Baba als "Wundertäter" auf das "Herbeizaubern" von Gold und Schmuck aus der Luft gründet, womit er dann einflußreiche Freunde, darunter Regierungsvertreter und führende Richter, besticht. Er zahlt für seine umfangreichen Goldgeschäfte weder Steuern, noch unterliegt er dabei den üblichen Handelsbeschränkungen. Mit Urteil vom 31. Oktober 1986 hat der High Court von Andhra Pradesh eine Eingabe des im folgenden ebenfalls genannten B. Premanand gegen Satya Sai Baba wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Gold Act sowie gegen die zuständigen Justizbehörden wegen Pflichtverletzung zum zweiten Mal abgewiesen, und zwar mit der Begründung, Satya ("Wahrheit") Sai Baba falle nicht unter die Beschränkungen des Gesetzes, da er Gold nicht auf "gewöhnliche" (common) Art produziere.

Ein Redaktionsmitglied hat es gesprächsweise persönlich erlebt, daß auch deutsche (und nach deren Erzählungen noch andere) Indienpilger von den "Wundertaten" dieses seltsamen Heiligen tief beeindruckt waren. Redaktion

Hunderte von indischen Bürgern waren am 1. Januar 1986 nach Puttaparthi gereist, Sitz des sogenannten "godman" Satya Sai Baba, Führer einer mächtigen und finanzstarken Sekte. Dort sollten durch den Vorsitzenden des" Komitees zur wissenschaftlichen Untersuchung angeblicher parapsychologischer Erscheinungen in Indien" B. Premamand die Tricks des angeblichen "Wundertäters" öffentlich entlarvt und im Anschluß mit einer Demonstration im Namen von Wissenschaft und Vernunft gegen den gewaltigen gesellschaftlichen Einfluß dieses Scharlatans protestiert werden.

In Puttaparthi wurden (daraufhin, d. Red.) bewaffnete Polizeieinheiten stationiert, die für den Fall, daß die Teilnehmer den Kundgebungsort erreichen würden, Schießbefehl hatten. Durch Verkehrssperren wurde die Stadt abgeriegelt und die in Privatautos Anreisenden zum Verlassen der Stadt gezwungen. Hunderte von Bürgern, die mit Bussen anreisten, unter ihnen Frauen, Kinder, Alte und Kranke, wurden an verschiedenen Orten von der Polizei vorübergehend festgenommen und über Stunden festgehalten, wobei ihnen jegliche Nahrung verweigert wurde. Überdies erging Anweisung an die Hotelbesitzer der Gegend, mögliche Teilnehmer nicht zu verpflegen. Sechs Teilnehmer, denen es trotz des riesigen Polizeiaufgebots gelang, die Stadt zu erreichen, und die dort begannen, eine Kundgebung abzuhalten, wurden verhaftet, bis zum Abend des folgenden Tages inhaftiert, angeklagt und vom Distriktsgericht zu Geldstrafen verurteilt. Bücher und Transparente, die sie mit sich führten, wurden beschlagnahmt und zerstört. Gegen 32 Teilnehmer, unter ihnen drei führende Mitglieder der Atheistischen Gesellschaft Indiens, die in einem der Busse verhaftet und bis in die Nacht hinein festgehalten wurden, wurde Anklage erhoben; sie wurden nur gegen eine Bürgschaft wieder freigelassen.

B. Premanand und acht mit ihm reisende Personen blieben 30 Stunden lang ohne jede rechtliche Grundlage inhaftiert. Sämtliche Gegenstände, die die Verhafteten mit sich führten, wurden rechtswidrig beschlagnahmt, angefangen von schriftlichen Unterlagen bis zur Verpflegung für die Kundgebungsteilnehmer (900 Essensportionen), die konfisziert und an die lokale Bevölkerung verteilt wurde. Trotz der massiven Proteste B. Premanands unter Hinweis auf die geltenden Rechtsvorschriften wurden den Verhafteten weder irgendwelche Angaben über den Grund ihrer Verhaftung gemacht, noch. wurde es B. Premanand erlaubt, mit seinem Anwalt zu telefonieren, noch wurde den Verhafteten eine Quittung über die beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigt. Darüber hinaus wurden die Gefangenen durch Nahrungsentzug schikaniert: Herr Premanand erhielt 30 Stunden lang kein Essen. Erst am Abend des folgenden Tages gelang es ihm und seinen Begleitern durch beharrlichen Protest, gegen eine Bürgschaft freizukommen, wobei die zahlreichen Sympathiekundgebungen der lokalen Bevölkerung für die Inhaftierten nicht ohne Einfluß auf diese Entscheidung der Behörden gewesen sein dürften.

Aus Materialien und Informationen zur Zeit 1/87 Seiten 20-21 mit freundlicher Genehmigung von Herrn Gunnar Schedel


Obiges liegt ausschließlich in der Verantwortung der unten genannten Person und stellt keine Meinungsäußerung der Universität Regensburg dar

Gerald_Huber@r.maus.de

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder.

Letzte Änderung: 2 März 1999